Unsere Dienste

Die FGTB-Ostbelgien bietet seinen Mitgliedern folgende Dienste an:

Der Arbeitslosendienst

Der Arbeitslosendienst ist dein treuer Verbündeter in schwierigen Zeiten. Wir begleiten dich mit unseren Experten bei jedem Schritt. Unter anderem helfen wir bei der:
Erstellung von Leistungsanträgen
  • Einholung von Unterlagen bei Arbeitgebern
  • Einholung elektronischer Daten
  • Prüfung der Unterlagen
  • Einreichung der Anträge bei den Arbeitslosenämtern der ONEm
  • Überprüfung und Verwaltung der Zahlungsgenehmigungen
Zahlung der Arbeitslosenunterstützung
  • Entgegennahme der Unterlagen in Papierform
  • Einholung der elektronischen Unterlagen
  • Erfassung der Zahlungen
  • Einreichung der Unterlagen bei den Arbeitslosenämtern des ONEm
  • Verwaltung der Ablehnungen und Rückforderungen nach Überprüfung der Unterlagen durch das ONEm
Zahlung von Zusatzleistungen (ACTIVA, Kinderbetreuung, Jugendferien usw.)
  • Entgegennahme von Dokumenten in Papierform
  • Abruf elektronischer Dokumente
  • Erfassung der Zahlungen
  • Einreichung der Unterlagen bei den Arbeitslosenämtern des ONEm
  • Verwaltung von Ablehnungen und Rückforderungen nach Überprüfung der Unterlagen durch das ONEm 
Eupen
Aachenerstraße, 48 – 4700 EUPEN


Ansprechpartner

  • Jean TATAS
  •  Monique NYSSEN 
Tel 087 553030
     Fax 087 557812

 Öffnungszeiten

Montag von 8h20 bis 11h30 
Dienstag von 8h20 bis 11.h30 
Kelmis
Kirchstraße 17 – 4720 Kelmis

Ansprechpartner 

  • Jean TATAS 
Tel 087 656522

Öffnungszeiten

Donnerstag von 8h20 bis 11h30
St. Vith
Puverstraße 11 – 4780 St Vith


Ansprechpartner

Jean TATAS 
Tel 080 221074

Öffnungszeiten 2025

jeweils 8h20 bis 11h30
am
Mittwochs, 7. und 21. Mai
Mittwochs, 4. und 25. Juni
Mittwochs, 2. und 30. Juli
Mittwochs, 6. und 27. August
Mittwochs, 10. und 24. September
Mittwochs, 8. und 29. Oktober
Mittwochs, 12. und 26. November
Mittwochs, 3. und 17. Dezember



Sozialdienst

Unser Sozialdienst begleitet dich in jeder Phase deiner beruflichen Laufbahn und sorgt dafür, dass du als Arbeitnehmer den dir zustehenden Sozialschutz und deine Rechte genießen kannst. Wir wissen, welche Herausforderungen du in dieser komplexen Arbeitswelt begegnen kannst, und deshalb steht dir unser engagiertes Team mit seiner vollen Unterstützung zur Seite.

Bedingungen für den Zugang dieser Dienstleistung
Du musst seit einem Jahr Mitglied der Berufszentrale sein (bring die von der Gewerkschaftszentrale ausgestellte Zugangsbescheinigung mit, wenn du den Antrag stellst), und während des gesamten Verfahrens müssen deine Mitgliedsbeiträge ordnungsgemäß entrichtet worden sein.
Ist dies nicht der Fall:
Es gilt eine Vereinbarung für neue Mitglieder mit Zahlung des in der Vereinbarung angegebenen Betrags, zusätzlich zur Mitgliedschaft in der Berufszentrale und der Begleichung aller Mitgliedsbeiträge während des gesamten Verfahrens.
Im Falle der Weiterleitung der Akte an einen Anwalt gehen die Anwaltskosten (einschließlich der Verfahrensentschädigung) zu Lasten des Mitglieds.
Die Verteidigung wird von Prozessbevollmächtigten oder von Vertragsanwälten übernommen.



Welche Arten von Streitigkeiten bearbeiten wir?

Unser Dienst befasst sich mit allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Sozialversicherung und dem Arbeitsrecht. Unsere Tätigkeit beschränkt sich daher auf die Arbeitsgerichte (Arbeitsgericht und Arbeitsgerichtshof). Wir informieren, beraten und begleiten jedoch auch alle Personen, die zu einer Anhörung beim ONEm vorgeladen werden.

Konkret handelt es sich um folgende Angelegenheiten:



1. Streitigkeiten mit einem Arbeitgeber

Wende dich sich zunächst an deine Berufszentrale. Diese wird die notwendigen Kontakte knüpfen und gegebenenfalls deinen (ehemaligen) Arbeitgeber benachrichtigen. Wenn der Fall vor Gericht gebracht werden muss, wird er an uns weitergeleitet. Deine Berufszentrale stellt dir dann eine Mitgliedschaftsbescheinigung aus, die du uns bei der Erstellung der Akte vorlegen musst. Diese Art von Streitigkeiten reicht von der Nachzahlung von Löhnen bis hin zur Anfechtung eines Fehlverhaltens. Die zivilrechtliche Verjährungsfrist (d. h. die maximale Frist für die Einreichung einer Klage) beträgt ein Jahr ab Vertragsende. Achte daher darauf, diese Frist genau einzuhalten, um deine Rechte zu wahren. Zu unserem Gespräch bringe bitte deine Lohnabrechnungen des laufenden und des vorangegangenen Jahres, deinen Arbeitsvertrag, dein eventuelles Kündigungsschreiben, eventuelle Verwarnungen, eine Kopie deines C4-Formulars und alle für deine Verteidigung relevanten Unterlagen mit.

2. Konkurs, Liquidation, Unternehmensschließung

Bring zu unserem Gespräch bitte das Schreiben des Konkursverwalters/Liquidators, eine Kopie deines C4-Formulars, deine Lohnabrechnungen des laufenden Jahres und des Jahres vor dem Konkurs/der Liquidation/der Schließung mit.

3. Arbeitsunfall

In diesem Fall beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre. Der Beginn dieser Frist kann jedoch je nach den Umständen variieren (anerkannt oder nicht anerkannter Unfall, anerkannte Arbeitsunfähigkeit, Überprüfung usw.). Bitte wende dich für weitere Informationen an uns. Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches Ereignis, das während und aufgrund der Ausführung des Arbeitsvertrags eingetreten ist und zu einer Verletzung geführt hat. Unsere Tätigkeit besteht darin, einen Arbeitsunfall zu melden (falls der Arbeitgeber dies versäumt hat), die Ablehnung der Anerkennung eines Arbeitsunfalls anzufechten und/oder die übernommenen Arbeitsunfähigkeitszeiten und/oder den vorgeschlagenen Grad der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit anzufechten. In dieser Art von Streitfällen ist die Hinzuziehung eines medizinischen Sachverständigen oft unerlässlich, wenn es um medizinische Fragen geht. Leider verfügt unser Dienst nicht über einen eigenen medizinischen Sachverständigen. Bitte bring zu unserem Gespräch eine Kopie der Unfallmeldung, die Ablehnungsentscheidung (Ablehnung der Anerkennung oder der Übernahme der Arbeitsunfähigkeitszeit), den Entschädigungsvorschlag der Versicherungsgesellschaft und alle für deine Verteidigung relevanten Unterlagen mit. Bitte konsultieren uns bei jeder Ablehnungsentscheidung. Allzu oft lehnen Versicherungsgesellschaften einen Unfall mit der Begründung ab, dass ein „banales” Ereignis nicht als Arbeitsunfall eingestuft werden kann, obwohl die ständige Rechtsprechung genau das Gegenteil besagt.

4. Berufskrankheit

Unser Dienst reicht keine Anträge auf Berufskrankheiten ein. Dazu kannst du den Antrag persönlich einreichen (Formular E501-503F für den privaten Sektor), wende dich an den Arbeitsmediziner oder gegebenenfalls an deine Krankenkasse. Unsere Tätigkeit beschränkt sich darauf, Entscheidungen vor den Arbeitsgerichten anzufechten (es gibt kein Schlichtungsverfahren). Bitte konsultiere uns, sobald du eine Entscheidung erhalten hast, unabhängig davon, ob diese positiv oder negativ ist. Denn auch bei einer positiven Entscheidung können der Grad der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit und/oder die Zeiträume der vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit angefochten werden. In diesem Fall ist ein ärztliches Gutachten zwingend erforderlich. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab dem Datum der Entscheidung.

5. Krankenkassen

Unser Dienst legt regelmäßig Rechtsmittel gegen die Entscheidungen von Krankenkassen ein. Handelt es sich um eine Ablehnung der Erwerbsunfähigkeit oder das Ende der Erwerbsunfähigkeit, ist ein medizinisches Gutachten zwingend erforderlich. In anderen Fällen wird die Verteidigung entsprechend der Begründung der Entscheidung deiner Krankenkasse (Genesung, Ablehnung der Versicherungsfähigkeit, Hilfe durch Dritte usw.) geprüft. In jedem Fall beträgt die Einspruchsfrist 3 Monate ab Zustellung der Entscheidung. Die Verjährungsfrist für Zahlungsforderungen beträgt 2 Jahre. Während des Verfahrens kannst du möglicherweise ein vorläufiges Arbeitslosengeld beziehen. Achte darauf, deinen Antrag fristgerecht einzureichen (8 Tage, wenn du keinen Arbeitgeber hast, 2 Tage, wenn du einen Arbeitsvertrag hast) und dich beim Arbeitsamt anzumelden.

6. Rente

Unser Dienst stellt keinen Antrag und ist nicht in der Lage, deine Rente (auch nicht annähernd) zu berechnen. Dazu kannst du entweder deinen Antrag online über mypension.be stellen, dich an die Gemeindeverwaltung deines Wohnortes wenden oder die spezielle Nummer für Renten 1765 anrufen. Unsere Tätigkeit beschränkt sich darauf, vor den Arbeitsgerichten alle strittigen Rentenentscheidungen (fehlerhafte Bewilligungsentscheidung, Rückforderung usw.) anzufechten. Die Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beträgt 3 Monate ab Zustellung der Entscheidung. Bitte bring das Original der Entscheidung und alle für deine Verteidigung relevanten Unterlagen mit.

7. FÖD Soziale Sicherheit (Generaldirektion für Menschen mit Behinderung – allgemein bekannt als „die schwarze Jungfrau“)

Die Entscheidungen des FÖD, seien sie negativ (Ablehnung) oder positiv (Anfechtung der zugewiesenen Punktzahl), können innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der Entscheidung vor den Arbeitsgerichten angefochten werden. In diesen Fällen muss dein Arzt bestimmte Dokumente ausfüllen (Formular 3 für die Einkommensersatzleistung und Formular 4 für die Eingliederungsbeihilfe). Entscheidungen über die Rückforderung können innerhalb derselben Frist angefochten werden.

8. ÖSHZ

Negative Entscheidungen des ÖSHZ können innerhalb einer Frist von 3 Monaten angefochten werden. In dieser Angelegenheit können wir dich beraten und/oder intervenieren, auch wenn noch keine Entscheidung vorliegt.

9. ONEm

Anhörung.
Bitte kontaktiere uns, sobald du die Vorladung erhalten hast. Die Fristen für die Beantwortung sind nämlich sehr kurz! Da der Grund für den Rechtsstreit von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein kann, ist es uns nicht möglich, die mitzubringenden Unterlagen aufzulisten. Bitte bring in jedem Fall die Vorladung und alle für deine Verteidigung relevanten Unterlagen mit. Du kannst uns eine Kopie der Vorladung per E-Mail zusenden, damit wir dir mitteilen können, welche Unterlagen du zu unserem Gespräch mitbringen solltest.

Entscheidung.
Die Einspruchsfrist beträgt 3 Monate ab Zustellung! Verwechsle diese Entscheidung (mit dem Vermerk C29 auf der Entscheidung) nicht mit dem Rückforderungsantrag (C36 oder 49?), der in Wirklichkeit nur eine Vollstreckung der Entscheidung darstellt. Es ist wichtig, die Entscheidung mit der Begründung (C29) anzufechten! Auch hier variieren die Entscheidungsgründe stark von Fall zu Fall. Bring in jedem Fall die Originalentscheidung (C29), die Rückforderungsentscheidung (C36), eine Kopie deiner Anhörung beim ONEm und alle für deine Verteidigung relevanten Unterlagen mit.

10. FOREM

Wir fechten die Entscheidungen des Arbeitsamtes vor den Arbeitsgerichten an. Die Frist für die Anfechtung beträgt 3 Monate ab Zustellung der streitigen Entscheidung. Unsere Stelle begleitet dich nicht zu den Vorladungen des Arbeitsamtes, diese Aufgabe übernimmt der SADEF.

11. AVIQ

Bitte kontaktiere uns, sobald du die ablehnende Entscheidung erhalten hast. Während die Einspruchsfrist in Sozialversicherungsangelegenheiten grundsätzlich 3 Monate beträgt, beträgt sie bei Entscheidungen der AVIQ nur 1 Monat!!!Es muss also schnell gehandelt werden.

12. Kindergeld

Die Verjährungsfrist in diesem Bereich beträgt 5 Jahre, d.h. hast du maximal 5 Jahre Zeit, um deinem Anspruch auf Familienbeihilfen geltend zu machen. Unsere Stelle ficht die Entscheidungen der verschiedenen Beihilfekassen (Ablehnung, ungerechtfertigte Zahlungen usw.) an. Die Frist für die Anfechtung beträgt 3 Monate ab Zustellung der Entscheidung.
Eupen
Dienstag: 9h00 – 12h00
Kelmis
Donnerstag: 9h00 – 12h00
St. Vith
Freitag: 9h00 – 12h00
Achtung! Außerhalb dieser Zeiten nur nach Vereinbarung unter der E-Mail-Adresse laura.janssen@fgtb.be.

SADEF

Der Dienst für Arbeitnehmerrechte (SADEF) der FGTB setzt sich für die Verteidigung der Arbeitnehmerrechte in Belgien ein. Mit seinem Fachwissen und seinem Engagement für soziale Gerechtigkeit setzt sich der SADEF unermüdlich dafür ein, dass die Rechte der Arbeitnehmer geachtet und geschützt werden.
Das SADEF bietet folgende Dienstleistungen an:
  • Begleitdienst für Arbeitssuchende.
  • Begleitung der Mitglieder bei der Arbeitssuche durch Hilfestellung bei der Redaktion von Lebenslauf und Bewerbungsschreiben.
  • Begleitung und Verteidigung der Mitglieder bei den Kontakten mit dem ADG im Rahmen der Kontrolle des Verhaltens bei der aktiven Arbeitssuche.
  • Begleitung und Verteidigung der Mitglieder bei den Kontakten mit dem LfA im Falle von Vorladungen zu strittigen Situationen.
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