Unser Sozialdienst begleitet dich in jeder Phase deiner beruflichen Laufbahn und sorgt dafür, dass du als Arbeitnehmer den dir zustehenden Sozialschutz und deine Rechte genießen kannst. Wir wissen, welche Herausforderungen du in dieser komplexen Arbeitswelt begegnen kannst, und deshalb steht dir unser engagiertes Team mit seiner vollen Unterstützung zur Seite.
Bedingungen für den Zugang dieser Dienstleistung
Du musst seit einem Jahr Mitglied der Berufszentrale sein (bring die von der Gewerkschaftszentrale ausgestellte Zugangsbescheinigung mit, wenn du den Antrag stellst), und während des gesamten Verfahrens müssen deine Mitgliedsbeiträge ordnungsgemäß entrichtet worden sein.
Ist dies nicht der Fall:
Es gilt eine Vereinbarung für neue Mitglieder mit Zahlung des in der Vereinbarung angegebenen Betrags, zusätzlich zur Mitgliedschaft in der Berufszentrale und der Begleichung aller Mitgliedsbeiträge während des gesamten Verfahrens.
Im Falle der Weiterleitung der Akte an einen Anwalt gehen die Anwaltskosten (einschließlich der Verfahrensentschädigung) zu Lasten des Mitglieds.
Die Verteidigung wird von Prozessbevollmächtigten oder von Vertragsanwälten übernommen.
Welche Arten von Streitigkeiten bearbeiten wir?Unser Dienst befasst sich mit allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Sozialversicherung und dem Arbeitsrecht. Unsere Tätigkeit beschränkt sich daher auf die Arbeitsgerichte (Arbeitsgericht und Arbeitsgerichtshof). Wir informieren, beraten und begleiten jedoch auch alle Personen, die zu einer Anhörung beim ONEm vorgeladen werden.
Konkret handelt es sich um folgende Angelegenheiten:1. Streitigkeiten mit einem ArbeitgeberWende dich sich zunächst an deine Berufszentrale. Diese wird die notwendigen Kontakte knüpfen und gegebenenfalls deinen (ehemaligen) Arbeitgeber benachrichtigen. Wenn der Fall vor Gericht gebracht werden muss, wird er an uns weitergeleitet. Deine Berufszentrale stellt dir dann eine Mitgliedschaftsbescheinigung aus, die du uns bei der Erstellung der Akte vorlegen musst. Diese Art von Streitigkeiten reicht von der Nachzahlung von Löhnen bis hin zur Anfechtung eines Fehlverhaltens. Die zivilrechtliche Verjährungsfrist (d. h. die maximale Frist für die Einreichung einer Klage) beträgt ein Jahr ab Vertragsende. Achte daher darauf, diese Frist genau einzuhalten, um deine Rechte zu wahren. Zu unserem Gespräch bringe bitte deine Lohnabrechnungen des laufenden und des vorangegangenen Jahres, deinen Arbeitsvertrag, dein eventuelles Kündigungsschreiben, eventuelle Verwarnungen, eine Kopie deines C4-Formulars und alle für deine Verteidigung relevanten Unterlagen mit.
2. Konkurs, Liquidation, UnternehmensschließungBring zu unserem Gespräch bitte das Schreiben des Konkursverwalters/Liquidators, eine Kopie deines C4-Formulars, deine Lohnabrechnungen des laufenden Jahres und des Jahres vor dem Konkurs/der Liquidation/der Schließung mit.
3. ArbeitsunfallIn diesem Fall beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre. Der Beginn dieser Frist kann jedoch je nach den Umständen variieren (anerkannt oder nicht anerkannter Unfall, anerkannte Arbeitsunfähigkeit, Überprüfung usw.). Bitte wende dich für weitere Informationen an uns. Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches Ereignis, das während und aufgrund der Ausführung des Arbeitsvertrags eingetreten ist und zu einer Verletzung geführt hat. Unsere Tätigkeit besteht darin, einen Arbeitsunfall zu melden (falls der Arbeitgeber dies versäumt hat), die Ablehnung der Anerkennung eines Arbeitsunfalls anzufechten und/oder die übernommenen Arbeitsunfähigkeitszeiten und/oder den vorgeschlagenen Grad der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit anzufechten. In dieser Art von Streitfällen ist die Hinzuziehung eines medizinischen Sachverständigen oft unerlässlich, wenn es um medizinische Fragen geht. Leider verfügt unser Dienst nicht über einen eigenen medizinischen Sachverständigen. Bitte bring zu unserem Gespräch eine Kopie der Unfallmeldung, die Ablehnungsentscheidung (Ablehnung der Anerkennung oder der Übernahme der Arbeitsunfähigkeitszeit), den Entschädigungsvorschlag der Versicherungsgesellschaft und alle für deine Verteidigung relevanten Unterlagen mit. Bitte konsultieren uns bei jeder Ablehnungsentscheidung. Allzu oft lehnen Versicherungsgesellschaften einen Unfall mit der Begründung ab, dass ein „banales” Ereignis nicht als Arbeitsunfall eingestuft werden kann, obwohl die ständige Rechtsprechung genau das Gegenteil besagt.
4. BerufskrankheitUnser Dienst reicht keine Anträge auf Berufskrankheiten ein. Dazu kannst du den Antrag persönlich einreichen (Formular E501-503F für den privaten Sektor), wende dich an den Arbeitsmediziner oder gegebenenfalls an deine Krankenkasse. Unsere Tätigkeit beschränkt sich darauf, Entscheidungen vor den Arbeitsgerichten anzufechten (es gibt kein Schlichtungsverfahren). Bitte konsultiere uns, sobald du eine Entscheidung erhalten hast, unabhängig davon, ob diese positiv oder negativ ist. Denn auch bei einer positiven Entscheidung können der Grad der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit und/oder die Zeiträume der vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit angefochten werden. In diesem Fall ist ein ärztliches Gutachten zwingend erforderlich. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab dem Datum der Entscheidung.
5. KrankenkassenUnser Dienst legt regelmäßig Rechtsmittel gegen die Entscheidungen von Krankenkassen ein. Handelt es sich um eine Ablehnung der Erwerbsunfähigkeit oder das Ende der Erwerbsunfähigkeit, ist ein medizinisches Gutachten zwingend erforderlich. In anderen Fällen wird die Verteidigung entsprechend der Begründung der Entscheidung deiner Krankenkasse (Genesung, Ablehnung der Versicherungsfähigkeit, Hilfe durch Dritte usw.) geprüft. In jedem Fall beträgt die Einspruchsfrist 3 Monate ab Zustellung der Entscheidung. Die Verjährungsfrist für Zahlungsforderungen beträgt 2 Jahre. Während des Verfahrens kannst du möglicherweise ein vorläufiges Arbeitslosengeld beziehen. Achte darauf, deinen Antrag fristgerecht einzureichen (8 Tage, wenn du keinen Arbeitgeber hast, 2 Tage, wenn du einen Arbeitsvertrag hast) und dich beim Arbeitsamt anzumelden.
6. RenteUnser Dienst stellt keinen Antrag und ist nicht in der Lage, deine Rente (auch nicht annähernd) zu berechnen. Dazu kannst du entweder deinen Antrag online über
mypension.be stellen, dich an die Gemeindeverwaltung deines Wohnortes wenden oder die spezielle Nummer für Renten 1765 anrufen. Unsere Tätigkeit beschränkt sich darauf, vor den Arbeitsgerichten alle strittigen Rentenentscheidungen (fehlerhafte Bewilligungsentscheidung, Rückforderung usw.) anzufechten. Die Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beträgt 3 Monate ab Zustellung der Entscheidung. Bitte bring das Original der Entscheidung und alle für deine Verteidigung relevanten Unterlagen mit.
7. FÖD Soziale Sicherheit (Generaldirektion für Menschen mit Behinderung – allgemein bekannt als „die schwarze Jungfrau“)
Die Entscheidungen des FÖD, seien sie negativ (Ablehnung) oder positiv (Anfechtung der zugewiesenen Punktzahl), können innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der Entscheidung vor den Arbeitsgerichten angefochten werden. In diesen Fällen muss dein Arzt bestimmte Dokumente ausfüllen (Formular 3 für die Einkommensersatzleistung und Formular 4 für die Eingliederungsbeihilfe). Entscheidungen über die Rückforderung können innerhalb derselben Frist angefochten werden.
8. ÖSHZ
Negative Entscheidungen des ÖSHZ können innerhalb einer Frist von 3 Monaten angefochten werden. In dieser Angelegenheit können wir dich beraten und/oder intervenieren, auch wenn noch keine Entscheidung vorliegt.
9. ONEm
Anhörung.
Bitte kontaktiere uns, sobald du die Vorladung erhalten hast. Die Fristen für die Beantwortung sind nämlich sehr kurz! Da der Grund für den Rechtsstreit von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein kann, ist es uns nicht möglich, die mitzubringenden Unterlagen aufzulisten. Bitte bring in jedem Fall die Vorladung und alle für deine Verteidigung relevanten Unterlagen mit. Du kannst uns eine Kopie der Vorladung per E-Mail zusenden, damit wir dir mitteilen können, welche Unterlagen du zu unserem Gespräch mitbringen solltest.
Entscheidung.
Die Einspruchsfrist beträgt 3 Monate ab Zustellung! Verwechsle diese Entscheidung (mit dem Vermerk C29 auf der Entscheidung) nicht mit dem Rückforderungsantrag (C36 oder 49?), der in Wirklichkeit nur eine Vollstreckung der Entscheidung darstellt. Es ist wichtig, die Entscheidung mit der Begründung (C29) anzufechten! Auch hier variieren die Entscheidungsgründe stark von Fall zu Fall. Bring in jedem Fall die Originalentscheidung (C29), die Rückforderungsentscheidung (C36), eine Kopie deiner Anhörung beim ONEm und alle für deine Verteidigung relevanten Unterlagen mit.
10. FOREM
Wir fechten die Entscheidungen des Arbeitsamtes vor den Arbeitsgerichten an. Die Frist für die Anfechtung beträgt 3 Monate ab Zustellung der streitigen Entscheidung. Unsere Stelle begleitet dich nicht zu den Vorladungen des Arbeitsamtes, diese Aufgabe übernimmt der SADEF.
11. AVIQ
Bitte kontaktiere uns, sobald du die ablehnende Entscheidung erhalten hast. Während die Einspruchsfrist in Sozialversicherungsangelegenheiten grundsätzlich 3 Monate beträgt, beträgt sie bei Entscheidungen der AVIQ nur 1 Monat!!!Es muss also schnell gehandelt werden.
12. Kindergeld
Die Verjährungsfrist in diesem Bereich beträgt 5 Jahre, d.h. hast du maximal 5 Jahre Zeit, um deinem Anspruch auf Familienbeihilfen geltend zu machen. Unsere Stelle ficht die Entscheidungen der verschiedenen Beihilfekassen (Ablehnung, ungerechtfertigte Zahlungen usw.) an. Die Frist für die Anfechtung beträgt 3 Monate ab Zustellung der Entscheidung.