Keine Musterkarriere? Hier kommt der Jambon-Malus auf Ihre Rente

Keine Musterkarriere? Hier kommt der Jambon-Malus auf Ihre Rente

Donnerstag, Oktober 9, 2025 Rente Regierung Politik

Eine angemessene Rente? Für Rentenminister Jan Jambon (N-VA) ist sie denjenigen vorbehalten, die eine ‚vorbildliche‘ Karriere vorweisen können. Im Falle eines schweren Schicksalsschlags oder einer Zeit der Inaktivität wird eine Strafe fällig: eine finanzielle Strafe in Form eines Malus wird angewendet: der „Jambon- Malus“.

Die Rentenreform der Arizona-Regierung, ausgearbeitet von Jan Jambon, scheint wie maßgeschneidert für die Privilegierten des Lebens. Nur diejenigen, die während ihres gesamten langen Berufslebens hinweg einen anspruchsvollen Job ohne nennenswerte Hindernisse ausüben, kommen relativ gut dabei weg.

Jedoch, die große Mehrheit der Arbeitnehmer entspricht diesem Ideal nicht. Und sie sind es, die dafür den hohen Preis zahlen werden. Teilzeitbeschäftigte - oftmals Frauen mit bescheidenen Rentenansprüchen - sind besonders betroffen. Sie werden die Hauptlast dieser neuen Strafe tragen müssen. Wer vorzeitig (vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters) in Rente geht, wird durch den Jambon-Malus finanziell stark bestraft.

Ein konkretes Beispiel

Rita ist verblüfft, als sie Anfang 2027 die Webseite mypension.be besuchte. Sie war gerade 60 Jahre alt geworden und hatte gehofft, nach 41 Jahren Teilzeitarbeit als Haushälterin ihren wohlverdienten Ruhestand genießen zu können. Ihr frühester Rentenbeginn ist von Mai auf Juli 2029 verschoben worden - eine Verschiebung, die sie akzeptiert. Doch der neue Rentenmalus trifft sie wie ein Schock: Ihre gesetzliche Rente ist um 8 % (oder 4 x 2 %) gekürzt worden, da sie 2029 in Rente gehen würde, vier Jahre vor dem gesetzlichen Alter von 66 Jahren.

Verwirrt kontaktiert Rita den Föderalen Pensionsdienst (SPF). Dort erfährt sie, dass ihr Brustkrebs, der im Alter von 50 Jahren diagnostiziert worden war, sie nun teuer zu stehen kommt. Sie erfüllt nicht die Kriterien der „effektiven Beschäftigung“ und kann daher nicht vorzeitig in Rente gehen, ohne dass ihr ein Malus auferlegt wird. Gemäß Regierungsvereinbarung werden Krankheitszeiten nicht als „effektive Beschäftigung“ angerechnet.

Rita kann sich einen vorzeitigen Ruhestand mit Malus nicht leisten. Nach den neuesten Schätzungen des SPF würde ihre Rente unter Anwendung des Malus gerade mal knapp 1.000 Euro brutto pro Monat betragen. Um den finanziellen Abschlag zu vermeiden, müsste sie bis 65 arbeiten - also drei Jahre länger als ursprünglich geplant. Ein echter Schock!

Strenge Auflagen

8 % der männlichen und nicht weniger als 25 % der weiblichen Arbeitnehmer werden Opfer des Jambon-Malus.

Gibt es Ausnahmen von dieser Strafe? Ja, aber sie sind äußerst selten. Um den Malus bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand zu vermeiden, müssen Sie durchschnittlich 45 Jahre effektiver Teilzeitarbeit nachweisen können. Jedoch zählen gemäß der Regierungsvereinbarung Zeiträume unfreiwilliger Inaktivität - wie Krankheit oder zeitweilige Arbeitslosigkeit nicht als „effektive Beschäftigung“. Wer also sein gesamtes Berufsleben in Teilzeit gearbeitet hat, aber krankheitsbedingte Inaktivitätszeiten hatte, wie Rita in unserem Beispiel, erleidet einen erheblichen finanziellen Verlust aufgrund des Jambon-Malus.

Ein Luxusprodukt

Der Jambon-Malus ist in vielerlei Hinsicht sozial ungerecht:

·         Dadurch wird der vorzeitige Ruhestand zu einem Luxusprodukt. Nur noch Vermögende oder Menschen mit einer komfortablen Zusatzrente können ihn sich leisten. Die anderen sind ausgeschlossen.

·         Besonders benachteiligt werden Frauen, die häufiger einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen.

·         Er berücksichtigt in keinster Weise die Ungleichheiten hinsichtlich der Lebenserwartung bei guter Gesundheit. Bei Männern mit niedrigem Bildungsabschluss liegt diese im Durchschnitt bei nur 62 Jahren, bei Frauen bei 61 Jahren. Diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden also weniger lange von ihrer Rente profitieren können - selbst, wenn sie schon in jungen Jahren ins Berufsleben eingestiegen sind. Sie zu zwingen, bis zum Alter von 66 oder 67 Jahren zu arbeiten, ist zutiefst ungerecht.

·         Menschen, die eine Krankheit durchgemacht haben, werden doppelt bestraft: erst vom Leben, dann durch die Regierung.

·         Der Jambon-Malus ignoriert lange Karrieren. Wer mit 18 Jahren beginnt zu arbeiten und mit 63 Jahren insgesamt 45 Berufsjahre (einschließlich gleichgestellter Zeiten) vorweisen kann, wird dennoch bestraft. Maßgeblich ist das gesetzliche Alter von 66 Jahren (67 ab 2030), nicht die Dauer der Karriere. Umgekehrt sind diejenigen, die lange studiert haben und das Rentenalter mit einer unvollständigen Karriere erreichen, automatisch von der Strafe befreit. (Das stimmt zwar, aber sie werden auch nicht 45/45tel erhalten).

Kurz gesagt: Der Jambon-Malus widerspricht jeder Logik

https://fgtb.be/actualite/pas-de-carriere-modele-voici-le-malus-jambon-sur-votre-pension

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